Im
Fachbereich Körperpflege
wird neben einem Berufsvorbereitungsjahr Körperpflege (BVJ)
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der Ausbildungsberuf Friseur/Friseurin unterrichtet.
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Die Berufsausbildung zum Friseur oder Friseurin erfolgt nach dem dualen System. Das heißt, es gibt zwei Lernorte: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule |
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer dauert 3 Jahre.
Bei guten Leistungen in den theoretischen wie auch in den praktischen Fächern kann eine Verkürzung beantragt werden.
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Fächer bzw. Lerninhalte
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Diese Lerninhalte werden in den nachfolgenden Fächern unterrichtet:
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Wie oft findet der Unterricht statt?
Die Organisation des Berufsschulunterrichts entnehmen Sie bitte der Tabelle.
| Organisation des Unterrichtes |
10. Klasse |
11. Klasse |
12.Klasse |
| wöchentlich |
1x | 1x | 1x |
| 14 –tägig |
1x | 0 | 0 |
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Gibt es Prüfungen und einen Abschluss? Die organisierte Durchführung der Prüfungen ist jeweils in der Prüfungsordnung der zuständigen Handwerkskammer (HWK) in München geregelt. Die Prüfungen werden durch den von der Friseurinnung ND/SOB errichteten und von der HWK berufenen Prüfungsausschuss abgenommen. Während der Ausbildung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung in der Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres durchzuführen. Durch die Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fähigkeiten beherrscht und die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt. |
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Welche Möglichkeiten habe ich nach der erfolgreichen Berufsausbildung?
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Entwurf: Maria Reil-Mießl
Haare 2011
Haare 2009





