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Kfz-Servicemechaniker /-in
Infos zum neuen Beruf Kfz-Servicemechaniker
Die Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des neuen zweijährigen Ausbildungsberufs Kfz-Servicemechaniker/Kfz-Servicemechanikerin trat am 1. August 2004 in Kraft.
Dieser Beruf ist der Versuch, eher praktisch begabten jungen Menschen mit schlechten Startchancen ein zusätzliches Angebot im Kfz-Bereich zu ermöglichen. |
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Wann in Kraft?
Die Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kfz-Servicemechaniker/Kfz-Servicemechanikerin vom 2. Juni 2004 ist im am 11.Juni 2004 im Bundesgesetzblatt Jg. 2004 Teil I Nr. 27, Seite 1057-1066 erschienen. Die Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft und am 31. Juli 2009 außer Kraft. Während dieser Zeit "begleitete" ein Sachverständigenbeirat die Erprobungsphase, der insbesondere die Konsequenzen für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt beurteilen soll. Bei diesem Beruf handelt es sich um einen zweijährigen Beruf, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zusammen mit Arbeitgebern erarbeitet wurde.
Die Erprobungsverordnung zum Kfz-Servicemechaniker wäre planmäßig am 31. Juli nach fünf Jahren 2009 ausgelaufen. Da noch keine ausreichenden Erfahrungen mit diesem Beruf vorliegen und angesichts des guten Resonanz auf diesen Ausbildungsberuf, wird die Erprobungsverordnung um weitere vier Jahre bis zum 31. Juli 2013 verlängert. |
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Wer darf ausbilden?
Dieser zweijährige Beruf läuft zur Erprobung und kann in den Bezirken ausgebildet werden, in denen eine Fortführung der Ausbildung sichergestellt ist, wenn....
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die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Kfz-Mechatroniker/ Kfz-Mechatronikerin nach den Vorschriften für das dritte Ausbildungsjahr fortgesetzt werden kann.
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die Berufsausbildung in den Berufen
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Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/ Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin,
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Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik/ Mechanikerin für Karosserieinstandhaltungstechnik,
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Mechaniker für Landmaschinentechnik/ Mechanikerin für Landmaschinentechnik,
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Mechaniker für Reifen- und Vulkanisierungstechnik/ Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisierungstechnik,
nach den Vorschriften für die zweite Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres fortgesetzt werden kann.
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